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§ 1 Allgemeine Bestimmungen Verträge für Lieferungen von Geräten, Programmen, Daten, Dienstleistungen und sonstigen Waren kommen ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Bedingungen zustande. Der Vertragspartner erkennt diese bei Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung an, auch wenn diese Bedingungen seinen eigenen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise widersprechen. Bestimmungen, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung bzw. der schriftlichen Bestätigung der Firma DMS Dierk Meinig –Systementwicklung_, im folgenden DMS genannt. Alle Abweichungen von diesen Bedingungen sind für DMS unverbindlich, auch wenn DMS diesen Abweichungen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Angebote, Bestellungen Angebote, Bestellungen, Liefermöglichkeiten und -fristen sind freibleibend. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.
§ 3 Urheber- und sonstige Schutzrechte, Export DMS behält sich sämtliche Eigentums- und Urheber- und damit einhergehende Nutzungsrechte an von ihr geschaffenen Schaltplänen, Computersoftware und ähnlichen Unterlagen vor. Ohne schriftliche Einwilligung von DMS dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie unverzüglich an DMS zurückzugeben. Handelt es sich bei den gelieferten Produkten um Artikel, bei denen sich die Nutzungsrechte ganz oder teilweise im Besitz Dritter befinden, so werden diese Rechte ebenfalls ausdrücklich, auch ohne schriftliche Bestätigung, vom Geschäftspartner anerkannt. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte kann DMS nicht haftbar gemacht werden. Sämtliche gelieferten materiellen und immateriellen Produkte sind zur ausschließlichen Benutzung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Ein etwaiger Export bedarf der schriftlichen Zustimmung durch DMS. Insbesondere sind die jeweils gültigen Embargobestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und/oder anderer Staaten (soweit diese betroffen sein können) zu beachten.
§ 4 Lieferungen und Lieferfristen Alle von DMS angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist den Sitz des DMS verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen automatisch den Rücktritt vom Vertrag.
§ 5 Versand Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz oder Lager des DMS. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers bzw. Empfängers, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber bzw. Empfänger über, sobald die Ware das Lager von DMS verläßt. Die Festlegung der Versandform, des Versandunternehmens und des Versicherungswertes der Sendung behält sich DMS vor. Der Empfänger bzw. Auftraggeber erkennt dieses mit der Auftragserteilung an. Besondere, vom Auftraggeber bzw. Empfänger gewünschten Versandformen, -arten und Versicherungswerte sind DMS im voraus, spätestens jedoch mit der Bestellung in schriftlicher Form anzuzeigen. Die Kosten des Versandes gehen auf jeden Fall zu Lasten des Empfängers bzw. Auftraggebers.
§ 6 Preise, Zahlung und Fälligkeit Die jeweiligen Preise verstehen sich - falls nicht schriftlich anders vereinbart - ab Sitz bzw. Lager von DMS. Sie sind mit Auslieferung der Waren sofort und ohne Abzug fällig, sofern nicht auf der Rechnung andere Bedingungen vereinbart wurden. Skonto und sonstige Rechnungsabzüge sind unzulässig. Auch eine Zahlung vor der Fälligkeit der Rechnung berechtigt nie zum Abzug etwaiger Beträge. Die Rechnung wird mit Ablauf der Zahlungsfrist in voller Höhe fällig. Der Auftraggeber bzw. Empfänger gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich angemahnt wurde. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnet DMS Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz liegenden Zinsen. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden aufgrund der zum Tage der Auslieferung gültigen Preislisten berechnet. Wechsel werden nicht angenommen. Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist unzulässig, es sein denn, die Gegenansprüche sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Produkte bleiben bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber insgesamt Eigentum von DMS. Sie dürfen bis zu diesem Zeitpunkt weder veräußert, vermietet, verliehen, verpfändet oder verändert werden. Solange die vollständige Erfüllung der Ansprüche nicht erfolgt ist, kann DMS jederzeit sowohl eine Besichtigung als auch eine Herausgabe der gelieferten Produkte verlangen. Werden die gelieferten Produkte Dritten in irgendeiner Form zugänglich gemacht, so ist der Dritte in jedem Fall auf den Eigentumsvorbehalt von DMS hinzuweisen. Sollten sich die gelieferten Produkte nicht mehr im Besitz des Empfängers befinden, so tritt dieser damit automatisch alle Forderungen aufgrund dieser Produkte an DMS ab. Eine etwaige Herausgabe oder Beschlagnahme der gelieferten Produkte an Dritte hat der Empfänger unverzüglich dem DMS anzuzeigen.
§ 8 Garantie, Haftung Die Gewährleistungszeit beträgt grundsätzlich sechs Monate. Bei Kaufleuten gilt eine 14-tägige Übernahmegarantie als vereinbart. Mängelrügen oder Reklamationen jeglicher Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der gelieferten Produkte des DMS schriftlich anzuzeigen. Der Empfänger bzw. Auftraggeber verpflichtet sich, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt der Lieferung zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Unterläßt der Empfänger bzw. Auftraggeber diese Überprüfung oder Mängelrüge, so ist DMS bei einem etwaigen Mangel oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften berechtigt, die Reklamation zurückzuweisen. Nach einer Reklamation sind die gelieferten Produkte in jedem Fall DMS zugänglich zu machen bzw. auf Verlangen DMS an sie zur Überprüfung bzw. Beseitigung des angezeigten Mangels auf Kosten des Empfängers bzw. Auftraggebers zurückzuliefern. Leistet der Hersteller der gelieferten Produkte Garantie, so ist diese für den Umfang der Gewährleistung maßgebend. Für sämtliche Mängel oder Beschädigungen sowie Folgeschäden, die auf unsachgemäßer Handhabung oder Bedienung zurückzuführen sind, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Verbrauchsmaterialien oder sogenannte Verschleißteile wie Toner, Farbbänder, Datenträger, Magnetköpfe usw. sind grundsätzlich von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Insgesamt beschränkt sich die Gewährleistung bzw. Haftung ausschließlich auf die Funktionsfähigkeit und zugesicherten Eigenschaften der gelieferten Produkte. Für mittelbare und unmittelbare Schäden und Folgeschäden an anderen Produkten, Daten, Datenträgern und sonstigen Gegenständen, die durch die Nutzung der gelieferten Produkte entstehen, haftet DMS in keinem Fall. Es bleibt dem Empfänger bzw. Auftraggeber vorbehalten, sich gegen solche Schäden zu versichern. Für Beratung, soweit kein schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde, wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.
§ 9 Rücktritt Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag besteht für den Empfänger bzw. Auftraggeber nur in dem vom Gesetz oder aber in diesen Bedingungen vorgesehenen Fällen. Für den Fall, daß das DMS berechtigterweise vom Vertrag zurücktritt, können keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem DMS geltend gemacht werden.
§ 10 Nebenabreden, Teilwirksamkeit Mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich unverbindlich. Dies gilt auch für die Abrede, auf schriftliche Bestätigungen oder Vereinbarungen zu verzichten. Sollten vorstehende Bestimmungen teilweise unwirksam sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, so bleiben damit alle anderen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch diejenige rechtsgültige zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung unter kaufmännischen Gesichtspunkten am nächsten kommt.
§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort, gültiges Recht Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der DMS. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie alle daraus entstehenden und seine Wirksamkeit betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der DMS, soweit es sich bei den jeweiligen Vertragspartnern um Kaufleute im Sinne des HGB handelt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch wenn der Empfänger oder Auftraggeber seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat.
--- Für Internet- und Software-Dienstleistungen gelten weitere Bestimmungen, die Sie auf Anfrage erfahren.
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